Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 3.0 · Gültig ab 26. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragswerk
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der padcom ag, nachfolgend padcom, und dem Vertragsunterzeichner, nachfolgend Kunde. Mit seiner Zustimmung in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form oder mit der Nutzung einer Leistung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen als Bestandteil des Vertrages.
Diese Bedingungen gelten ausschliesslich im Verhältnis zu Unternehmen, Selbständigerwerbenden, öffentlichen Körperschaften und weiteren Kunden, die den Vertrag zu Zwecken ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliessen. Ein Vertrag mit Konsumenten kommt nicht zustande.
1.2 Ausschluss abweichender Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Beschaffungsrichtlinien oder Rahmenbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Kunde in seinen Dokumenten darauf verweist, sie einer Bestellung beilegt oder padcom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Erbringung einer Leistung durch padcom gilt nicht als Zustimmung zu solchen Bedingungen.
1.3 Rangfolge
Bei Widerspruch gilt in dieser Reihenfolge: der Leistungsbeschrieb des betroffenen Produkts, danach die IT-Betreuungsvereinbarung, danach die Mietvereinbarung, danach diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Massgebend für den Leistungsumfang ist ausschliesslich der Leistungsbeschrieb des jeweiligen Produkts in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Verkaufsunterlagen, Datenblätter, Produktbroschüren, Präsentationen, Angaben auf der Website sowie mündliche Aussagen von Mitarbeitenden oder Partnern begründen keine Leistungspflicht.
1.4 Vollständigkeit und Nebenabreden
Das Vertragswerk gibt die Vereinbarung der Parteien vollständig wieder. Frühere Zusagen, Absichtserklärungen, Vorverträge und Nebenabreden werden ersetzt. Nebenabreden bestehen nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
1.5 Produkte und Dienstleistungen von Dritten
padcom kann Drittprodukte und deren Dienstleistungen anbieten oder als Wiederverkäuferin und Lizenzgeberin vermitteln. Solche Produkte unterliegen ausschliesslich den Bedingungen des Drittanbieters. padcom macht keine Zusicherungen zu Qualität, Verfügbarkeit, Aktualität, Weiterentwicklung oder Fortbestand solcher Produkte.
Rechte und Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Drittprodukte beschränken sich auf die Rechte, die er vom jeweiligen Hersteller oder Anbieter erhält. Eine Fehlfunktion, ein Herstellungsfehler, eine Preisänderung, eine Änderung des Lizenzmodells, eine Einstellung des Produkts oder eine Änderung der Nutzungsbedingungen durch einen Drittanbieter gilt nicht als Verletzung der Pflichten von padcom und berechtigt den Kunden nicht zur Herabsetzung der Vergütung.
1.6 Änderungen des Leistungsangebots
padcom ist berechtigt, Produkte, Leistungsinhalte, eingesetzte Technologien und beigezogene Partner jederzeit zu ändern, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt. Wird eine Leistung in ihren wesentlichen Eigenschaften betroffen und ist der Kunde nicht einverstanden, steht ihm das ausserordentliche Kündigungsrecht nach Ziff. 2.5 zu. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
1.7 Keine Exklusivität
Der Vertrag begründet keine Exklusivität. padcom bleibt frei, gleichartige Leistungen für Dritte zu erbringen, auch für Wettbewerber des Kunden.
2. Vertragsschluss, Dauer und Beendigung
2.1 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von padcom sind während der im Angebot genannten Frist verbindlich, ohne Fristangabe während dreissig Tagen. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Vertragswerks, mit einer Bestellung über das padcom Kundenportal oder mit der Aufnahme der Nutzung zustande.
Bestellungen und Aufträge erteilt der Kunde über das padcom Kundenportal. Telefonisch erteilte Aufträge erfasst padcom im Kundenportal; sie gelten als bestätigt, wenn der Kunde nicht innert fünf Arbeitstagen widerspricht.
2.2 Vertragsbeginn
Der Vertrag tritt auf den vereinbarten Termin in Kraft. Nutzt der Kunde eine Leistung vor diesem Termin, tritt der Vertrag mit dem Datum der ersten Nutzung in Kraft. Jedes Produkt hat einen eigenen Vertragsbeginn.
2.3 Vertragsdauer und Kündigung
Mindestvertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfrist richten sich je Produkt nach dem zugehörigen Leistungsbeschrieb und sind in der IT-Betreuungsvereinbarung aufgeführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine eigenen Fristen.
Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über das padcom Kundenportal, jeweils auf das Ende der laufenden Vertragsperiode. Massgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei padcom. Wird eine Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Verlängerungsperiode.
2.4 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden
Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder einer Verlängerungsperiode, schuldet er die Vergütung für die restliche Laufzeit als Ganzes und zur Zahlung fällig auf den Zeitpunkt der Beendigung. Bereits bezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Reduktion wegen Nichtnutzung besteht nicht.
2.5 Ausserordentliche Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann ausserordentlich kündigen und die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten der laufenden Abonnementsperiode verlangen, wenn ihm aus einer Änderung nach Ziff. 1.6 ein wesentlicher Nachteil entsteht, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss abgehalten hätte. Der Kunde hat dies innert dreissig Tagen nach Kenntnis der Änderung schriftlich und begründet geltend zu machen und glaubhaft nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Recht verwirkt.
2.6 Ausserordentliche Kündigung durch padcom
padcom kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Entschädigung kündigen, wenn der Kunde
- in Zahlungsverzug bleibt und trotz Mahnung nicht innert zehn Tagen zahlt;
- gegen Ziff. 5 oder Ziff. 6 verstösst;
- Leistungen zu strafbaren Handlungen oder zu deren Vorbereitung nutzt;
- gegen Lizenzbedingungen Dritter verstösst;
- über sein Vermögen die Konkurseröffnung, eine Nachlassstundung oder eine Pfändung erwirkt oder gegen ihn ein solches Verfahren eröffnet wird;
- oder die Zusammenarbeit für padcom aus einem anderen wichtigen Grund unzumutbar wird.
In diesen Fällen bleibt die Vergütung für die restliche Laufzeit nach Ziff. 2.4 geschuldet. Schadenersatzansprüche von padcom bleiben vorbehalten.
2.7 Folgen der Beendigung
Mit Beendigung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden. padcom ist berechtigt, Zugänge zu sperren.
Die Daten des Kunden werden dreissig Tage nach Beendigung gelöscht, im Fall einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung nach zehn Tagen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Gelöschte Daten können nicht wiederhergestellt werden.
Der Aufwand für Datenexport, Übergabe, Dokumentation und Mitwirkung bei einem Anbieterwechsel ist nicht im Abonnement enthalten, wird nach Aufwand verrechnet und ist im Voraus zu bezahlen. padcom kann die Herausgabe von Daten und Dokumentationen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zurückbehalten.
3. Preise, Vergütung und Zahlung
3.1 Preise
Es gelten die in der Offerte oder im padcom Kundenportal ausgewiesenen Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken, netto und zuzüglich Mehrwertsteuer sowie allfälliger Abgaben und Gebühren.
3.2 Arbeiten nach Aufwand
Arbeiten, die nicht zum Leistungsumfang des jeweiligen Produkts gehören, werden nach Aufwand verrechnet. Stundenansätze, Abrechnungstakt, Zuschläge und Wegkosten richten sich nach der IT-Betreuungsvereinbarung.
Nach Aufwand verrechnet werden insbesondere auch Aufwände, die durch Fehlmanipulation, Eingriffe des Kunden oder Dritter, unterlassene Mitwirkung, unrichtige Angaben, fehlende Zugänge, nicht eingehaltene Systemvoraussetzungen oder Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.
3.3 Vorauszahlung
Abonnemente werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. padcom ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, solange eine fällige Vergütung nicht bezahlt ist.
3.4 Zahlungsfrist und Verzug
Rechnungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
Ab Verzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– verrechnet, ab der dritten Mahnung CHF 100.–. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Betreibungs-, Inkasso-, Gerichts- und angemessene Anwaltskosten, gehen zulasten des Kunden.
3.5 Sperrung bei Verzug
Bei Zahlungsverzug ist padcom nach einer Mahnung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen und Zugänge, Konten, Server und Dienste zu sperren. Die Vergütung bleibt während der Sperrung geschuldet. Für Schäden aus einer berechtigten Sperrung haftet padcom nicht. Die Wiederaufnahme erfolgt gegen Bezahlung der offenen Forderungen und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–.
Solange eine Forderung offen ist, ist padcom nicht verpflichtet, neue Aufträge anzunehmen oder neue Leistungen zu aktivieren.
3.6 Verbot der Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann Forderungen von padcom nicht mit eigenen Forderungen verrechnen und keine Zahlungen zurückbehalten, es sei denn, seine Gegenforderung ist von padcom schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Bestrittene Rechnungspositionen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des unbestrittenen Teils.
3.7 Rechnungsprüfung und Genehmigung
Der Kunde prüft Rechnungen unverzüglich. Beanstandungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet anzubringen. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt die Rechnung als genehmigt.
3.8 Preisanpassungen
padcom kann die Preise der Abonnemente auf den Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Die Anpassung wird mindestens drei Monate vorher mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall das betroffene Produkt auf den Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
Änderungen von Preisen, Lizenzmodellen, Währungskursen, Steuern, Abgaben oder Gebühren Dritter kann padcom mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung weitergeben, auch während einer laufenden Abonnementsperiode. Diese Weitergabe begründet kein Kündigungsrecht.
3.9 Mengenänderungen
Eine Erhöhung der bezogenen Menge ist jederzeit möglich und wird ab dem Folgemonat verrechnet. Eine Reduktion richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbeschrieb. Werden Benutzer, Geräte oder Objekte durch den Kunden hinzugefügt, gelten sie als bestellt und werden ab dem Folgemonat verrechnet, auch ohne separate Bestellung.
3.10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von padcom. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur einseitigen Anmeldung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister und wirkt daran mit. Bei Weiterveräusserung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Erwerber erfüllungshalber an padcom ab und bleibt für die Bezahlung haftbar.
4. Leistungen, Rechte und Pflichten von padcom
4.1 Leistungserbringung
padcom erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss dem jeweiligen Leistungsbeschrieb mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters. Bei der Art und Weise der Leistungserbringung ist padcom frei.
4.2 Beizug von Dritten
padcom ist berechtigt, Dritte im In- und Ausland beizuziehen. Die eingesetzten Unternehmen sind im Anhang «Eingesetzte Partner und Unterauftragsbearbeiter» aufgeführt. padcom bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartnerin und verantwortet die Leistung der Beigezogenen wie eine eigene.
4.3 Keine Verfügbarkeitszusicherung
padcom ist bestrebt, die Leistungen störungsfrei zu erbringen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen, Systeme oder Geräte wird nicht garantiert. Eine Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert. Zugesichert ist ausschliesslich die Reaktionszeit gemäss der in der IT-Betreuungsvereinbarung gewählten Servicestufe; eine Behebungszeit wird nicht zugesichert.
4.4 Wartung und Unterhalt
padcom ist berechtigt, sicherheitsrelevante Updates und Änderungen an Systemkomponenten und Applikationen jederzeit durchzuführen. Wiederkehrende Wartungsarbeiten erfolgen im Wartungsfenster gemäss IT-Betreuungsvereinbarung. Ausserordentliche Arbeiten, die zur Abwehr einer akuten Bedrohung nötig sind, kann padcom ohne Vorankündigung ausführen. Unterbrüche während Wartungsarbeiten gelten nicht als Störung.
4.5 Mitteilungen
padcom ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen elektronisch an die vom Kunden hinterlegte Adresse zu richten, einschliesslich Rechnungen, Mahnungen, Ankündigungen, Preisanpassungen und Kündigungen. Eine elektronisch zugestellte Mitteilung gilt als zugegangen.
4.6 Protokolle als Nachweis
padcom protokolliert Zugriffe, Aufträge, Aufwände und Systemereignisse. Diese Aufzeichnungen gelten im Verhältnis zwischen den Parteien als Nachweis für erbrachte Leistungen, erteilte Aufträge und angefallene Aufwände, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
4.7 Recht zur Leistungseinstellung
padcom ist zur sofortigen Einstellung ihrer Leistungen sowie zur Sperrung von Konten, Servern, Diensten, Inhalten und Programmen berechtigt, wenn der Kunde in Verzug ist, gegen Ziff. 5 oder Ziff. 6 verstösst oder von seinen Systemen eine Gefahr für die Infrastruktur von padcom oder Dritter ausgeht. Die Kosten der Wiederaufnahme trägt der Kunde. Für Schäden aus einer berechtigten Einstellung haftet padcom nicht.
4.8 Referenznennung
padcom ist berechtigt, den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dies jederzeit schriftlich untersagen.
5. Pflichten und Verantwortung des Kunden
5.1 Zahlung
Der Kunde ist während der gesamten Vertragsdauer zur vollständigen Zahlung der Vergütung sowie allfälliger Nebenkosten verpflichtet.
5.2 Mitwirkung
Der Kunde wirkt bei der Leistungserbringung unaufgefordert und rechtzeitig mit. Er stellt insbesondere sicher:
- den Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Netzwerken, soweit für die Leistung erforderlich;
- die erforderlichen Zugangsdaten, Berechtigungen und Auskünfte;
- die Benennung einer fachlich geeigneten Ansprechperson sowie deren Stellvertretung;
- die Einhaltung der im Leistungsbeschrieb genannten Systemvoraussetzungen;
- die vorgängige Meldung von Änderungen an seiner Umgebung, an Standorten, am Firmensitz und an Ansprechpersonen;
- die Meldung von Ein- und Austritten von Benutzern.
Fehlt die Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. padcom haftet nicht für Folgen fehlender Mitwirkung. Daraus entstehender Zusatzaufwand wird nach Aufwand verrechnet.
5.3 Eingerichteter Zustand und dessen Erhaltung
padcom richtet Systeme, Geräte, Netzwerke und Schutzfunktionen nach dem jeweiligen Leistungsbeschrieb und nach dem Stand der Technik ein und dokumentiert den Zustand bei der Übergabe. Mit der Übergabe gilt der eingerichtete Zustand als vom Kunden abgenommen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass dieser Zustand erhalten bleibt, soweit die laufende Pflege der betroffenen Komponente nicht ausdrücklich Bestandteil eines von ihm bezogenen Produkts ist. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung für
- Änderungen an Konfigurationen, Berechtigungen, Netzwerkeinstellungen und Schutzfunktionen, die er selbst, seine Mitarbeitenden, seine Branchenanbieter oder andere Dritte vornehmen;
- das Deaktivieren, Umgehen oder Einschränken eingerichteter Schutzfunktionen;
- das Hinzufügen, Umplatzieren, Umverkabeln oder Ersetzen von Geräten;
- die Nutzung von Systemen ausserhalb des im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Zwecks;
- sowie das Unterlassen von Massnahmen, die padcom ihm ausdrücklich empfohlen oder mitgeteilt hat.
padcom prüft nicht laufend, ob der eingerichtete Zustand unverändert besteht. Eine solche Prüfung erfolgt ausschliesslich, soweit der Kunde eine Überwachung als Produkt bezogen hat, und im Umfang des zugehörigen Leistungsbeschriebs.
Weicht der Zustand vom eingerichteten Zustand ab, entfallen für die betroffene Komponente Gewährleistung und Serviceanspruch. Die Analyse, die Wiederherstellung und die Behebung der Folgen werden nach Aufwand verrechnet. padcom haftet nicht für Schäden, die auf eine solche Abweichung zurückzuführen sind.
5.4 Bewilligte Ausnahmen
Verlangt der Kunde eine Ausnahme von einer Schutzfunktion, etwa eine Ausnahme im Virenschutz, eine Freigabe in der Firewall oder erweiterte Berechtigungen, richtet padcom diese nur auf schriftlichen Antrag ein. Die Ausnahme wird dokumentiert. Das Risiko und die Folgen einer bewilligten Ausnahme trägt der Kunde. Dies gilt auch für Ausnahmen, die auf Verlangen eines Branchenanbieters des Kunden eingerichtet werden.
5.5 Eingriffe in die Systeme
Der Kunde unterlässt Eingriffe in die von padcom betriebenen Systeme und untersagt sie Dritten. Erforderliche Änderungen sind padcom vorgängig zu melden. Erfolgen Eingriffe ohne Abklärung, entfallen Gewährleistung und Serviceanspruch für die betroffene Leistung nach Ziff. 5.3; padcom haftet nicht für die Folgen. Die Behebung wird nach Aufwand verrechnet.
Werden Geräte, die als Service bezogen werden, von Dritten oder vom Kunden umplatziert, umverkabelt oder verändert, entfällt die Servicegarantie für diese Geräte.
5.6 Identifikations- und Zugriffsmittel
Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sorgfältig und gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter. padcom darf davon ausgehen, dass die Person, die gültige Identifikationsmittel verwendet, dazu befugt ist. Handlungen unter den Zugangsdaten des Kunden gelten als seine Handlungen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde padcom unverzüglich; bis zur Bestätigung der Deaktivierung trägt er die Verantwortung für jede Nutzung.
5.7 Rechtskonforme Nutzung und Inhalte
Der Kunde ist zur vertrags- und rechtskonformen Nutzung verpflichtet und für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er oder seine Benutzer übermitteln, speichern oder bereitstellen. Untersagt sind insbesondere die Verbreitung illegaler oder schädlicher Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, der Versand unerwünschter Massenmail und jede Nutzung, die die Infrastruktur von padcom oder Dritter gefährdet.
5.8 Lizenzbedingungen Dritter
Der Kunde hält die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der eingesetzten Drittprodukte ein und stellt sicher, dass seine Benutzer sie einhalten. Er trägt sämtliche Folgen einer Unterlizenzierung oder eines Lizenzverstosses, einschliesslich Nachlizenzierungskosten, Audit-Kosten und Ansprüchen des Herstellers.
5.9 Meldung von Sicherheitsvorfällen
Der Kunde meldet padcom Sicherheitsvorfälle, Verdachtsfälle, Phishing-Vorfälle, Verlust von Geräten und den Verlust von Zugangsdaten unverzüglich, spätestens innert vierundzwanzig Stunden nach Kenntnis. Eine verspätete Meldung geht zu seinen Lasten; padcom haftet nicht für Schäden, die durch verspätete Meldung entstehen oder sich vergrössern.
5.10 Datensicherung in der Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Produkt bezogen wird. Verzichtet der Kunde auf eine angebotene Sicherung oder auf eine Überwachung, trägt er die Folgen; dieser Verzicht wird in der IT-Betreuungsvereinbarung dokumentiert.
5.11 Zutritt und Arbeitssicherheit
Der Kunde gewährt den Mitarbeitenden und Beigezogenen von padcom für die Leistungserbringung Zutritt zu den betroffenen Räumlichkeiten und stellt einen sicheren, den Vorschriften entsprechenden Arbeitsplatz sicher.
5.12 Kontaktinformationen
Der Kunde hält seine Stammdaten aktuell, insbesondere Firmenname, Adresse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adressen und Zahlungsinformationen. padcom ist nicht verpflichtet, andere als die hinterlegten Daten zu beachten oder Nachforschungen anzustellen. Kosten aus veralteten oder unrichtigen Angaben trägt der Kunde.
5.13 Schadloshaltung
Der Kunde hält padcom vollumfänglich schadlos für sämtliche Schäden, Kosten und Nachteile, einschliesslich Ansprüchen Dritter sowie Prozess- und Anwaltskosten, die aus einer nicht vertrags- oder rechtskonformen Nutzung, aus der Verletzung von Pflichten nach Ziff. 5 oder Ziff. 6 oder aus den Inhalten des Kunden entstehen.
5.14 Folgen unzulässiger Nutzung
Bestehen begründete Anzeichen für eine unzulässige Nutzung oder wird eine solche durch Dritte oder Behörden gemeldet, ist padcom berechtigt, den Kunden zur rechtskonformen Nutzung anzuhalten, die Leistungen nach Ziff. 4.7 einzustellen oder den Vertrag nach Ziff. 2.6 zu kündigen. padcom behält sich vor, strafrechtlich relevantes Verhalten den Behörden anzuzeigen und bei Untersuchungen vollumfänglich zu kooperieren.
6. Datenschutz und Informationssicherheit
6.1 Rollen
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetzgebung. padcom bearbeitet Personendaten als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich nach Weisung des Kunden und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten berechtigt ist und die betroffenen Personen informiert hat.
6.2 Datenbearbeitung durch padcom
padcom bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages unter Beachtung des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Daten werden in der Schweiz gehalten, sofern im jeweiligen Leistungsbeschrieb nichts anderes steht. Bezieht der Kunde Leistungen von Drittanbietern, richten sich Ort und Umfang der Bearbeitung nach den Bedingungen des Anbieters.
6.3 Unterauftragsbearbeitung
Der Kunde erteilt padcom die generelle Ermächtigung zum Beizug von Unterauftragsbearbeitern gemäss dem Anhang «Eingesetzte Partner und Unterauftragsbearbeiter». padcom verpflichtet diese vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau. Änderungen an der Liste teilt padcom auf Verlangen mit.
6.4 Schutzmassnahmen von padcom
padcom trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz ihrer Infrastruktur. padcom kann nicht garantieren, dass diese Massnahmen in jedem Fall wirksam sind. Der Kunde darf sich zum Schutz seiner eigenen Systeme und Daten nicht allein auf diese Massnahmen verlassen.
6.5 Schutzmassnahmen des Kunden
Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen, damit über die bezogenen Leistungen nicht unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen, Programme manipuliert oder Schadsoftware eingeschleust werden kann. Für die Folgen der Nichtbeachtung hält er padcom schadlos.
6.6 Unverschlüsselte Übermittlung
Bei unverschlüsselter Datenübermittlung über das Internet sind Datenschutz und Datensicherheit nicht gewährleistet. Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
6.7 Behördliche Auskunftsbegehren
Ist padcom aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Herausgabe von Daten verpflichtet, ist sie dazu berechtigt, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt. padcom informiert den Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6.8 Datenschutzerklärung
Für weitere Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung unter www.padcom.ch verwiesen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistung für verkaufte Produkte
Für von padcom verkaufte Produkte gilt die Gewährleistung des Herstellers, längstens zwei Jahre ab Lieferung. padcom tritt dem Kunden die Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten ab. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Analysekosten, Installationskosten, Kosten des Garantieaustauschs, Anfahrtsweg, Transport-, Abhol- und Zustellkosten trägt der Kunde. Ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät besteht nicht.
7.2 Keine Gewährleistung für Dienstleistungen
padcom übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit oder Störungsfreiheit der Dienstleistungen. Nicht als Mangel gelten insbesondere Unterbrüche während Wartungsarbeiten, Störungen bei Drittanbietern, Störungen der Telekommunikation, Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden sowie Beeinträchtigungen durch kriminelle Aktivitäten Dritter.
Nicht als Mangel und nicht als Pflichtverletzung von padcom gilt insbesondere auch eine Störung, die durch einen fehlerhaften Patch, ein fehlerhaftes Update, einen Treiber oder eine Änderung eines Herstellers verursacht wird. padcom prüft Aktualisierungen vor der Verteilung soweit zumutbar und verteilt sie gestaffelt, kann jedoch nicht garantieren, dass sie fehlerfrei sind. padcom verfolgt solche Störungen beim Hersteller; die Behebung der Folgen beim Kunden wird nach Aufwand verrechnet. Eine Haftung von padcom für Schäden aus fehlerhaften Aktualisierungen Dritter ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Verteilung von Aktualisierungen Bestandteil eines bezogenen Produkts ist.
7.3 Mängelrüge
Mängel und Fehlfunktionen sind padcom unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und angemessen dokumentiert zu melden. Wird ein Mangel nicht innert zehn Tagen nach Entdeckung gerügt, gilt die Leistung als genehmigt.
7.4 Haftungsbegrenzung
Für direkte und unmittelbare Schäden haftet padcom insgesamt bis zum Betrag von CHF 1'000.00 pro Schadenfall und pro Vertragsjahr.
7.5 Haftungsausschluss
Die Haftung für Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Rufschädigung, Ansprüche Dritter, Virenbefall, Stromausfall sowie für alle weiteren indirekten oder mittelbaren Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist ebenfalls die Haftung für Schäden aus unsachgemässer Benutzung, aus Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden, aus Abweichungen vom eingerichteten Zustand nach Ziff. 5.3, aus bewilligten Ausnahmen nach Ziff. 5.4, aus Eingriffen nach Ziff. 5.5, aus verspäteter Meldung nach Ziff. 5.9 sowie aus einem dokumentierten Verzicht des Kunden auf Sicherung oder Überwachung.
Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten für vertragliche wie für ausservertragliche Ansprüche und für Hilfspersonen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die padcom vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie die Haftung für Personenschäden.
7.6 Zusätzliche Haftungsvoraussetzungen
Voraussetzung jeder Haftung ist, dass der Kunde die Betriebsbedingungen aufrechterhält, padcom freien Zutritt zu den unter Vertrag stehenden Systemen gewährt und seinen Pflichten nach Ziff. 5 nachgekommen ist.
7.7 Datendiebstahl und Cyberangriffe
padcom trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. padcom übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Kosten aus unbefugtem Zugriff auf Daten des Kunden, aus Verschlüsselung durch Angreifer oder aus Datendiebstahl. Im Ereignisfall meldet der Kunde den Vorfall unverzüglich; padcom ergreift alle zumutbaren Massnahmen zur Untersuchung und Unterstützung. Weitergehende Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
7.8 Höhere Gewalt
padcom haftet nicht, wenn die Leistungserbringung durch höhere Gewalt unterbrochen, beschränkt oder unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe, Ausfall von Vorleistungen Dritter sowie Angriffe auf die Infrastruktur von padcom oder ihrer Partner. Jede Partei setzt die andere unverzüglich schriftlich in Kenntnis.
7.9 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen padcom verjähren zwölf Monate nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses, längstens jedoch zwei Jahre nach dem Ereignis, soweit das Gesetz keine längere zwingende Frist vorsieht.
8. Geistiges Eigentum
8.1 Rechte von padcom
Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum, einschliesslich Konzepten, Dokumentationen, Skripten, Automatisierungen, Konfigurationen und Vorlagen, verbleiben bei padcom oder berechtigten Dritten.
8.2 Nutzungsrecht des Kunden
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Umfang, der zur vertragsgemässen Nutzung erforderlich ist. Mit Beendigung erlischt dieses Recht.
8.3 Verbot der Weitergabe
Der Kunde darf bezogene Leistungen, Lizenzen, Zugänge und Infrastruktur nicht an Dritte weitergeben, weitervermieten, unterlizenzieren oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung von padcom.
8.4 Daten des Kunden
Die Daten des Kunden bleiben sein Eigentum. padcom erwirbt daran keine Rechte, ausser dem Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
9. Vertraulichkeit und Personal
9.1 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind, während und nach der Vertragsdauer vertraulich. Die Pflicht entfällt für Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, sowie soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
9.2 Mitarbeitende und Beigezogene
Jede Partei verpflichtet ihre Mitarbeitenden und Beigezogenen auf eine gleichwertige Vertraulichkeitspflicht.
9.3 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während zwölf Monaten danach keine Mitarbeitenden von padcom oder von deren Partnerunternehmen abzuwerben oder anzustellen, weder direkt noch über Dritte. Bei Verstoss schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 30'000.– pro Fall. Die Zahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Verpflichtung; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
9.4 Zeugnisse und Auskünfte
Auskünfte über Mitarbeitende von padcom gegenüber Dritten erteilt ausschliesslich padcom.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderung dieser Bedingungen
padcom behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neue Fassung wird dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gilt mangels schriftlichen Widerspruchs innert Monatsfrist als genehmigt. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das betroffene Produkt auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung.
10.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertragswerks bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung. Der elektronischen Form, insbesondere einer Bestellung oder Freigabe über das padcom Kundenportal sowie einer qualifizierten elektronischen Signatur, kommt Schriftformwirkung zu.
10.3 Abtretung und Vertragsübernahme
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von padcom auf Dritte übertragen. padcom ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen oder auf eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion oder Übernahme.
10.4 Wechsel der Kontrolle beim Kunden
Ändert die Kontrolle über den Kunden oder wird sein Geschäftsbetrieb auf einen Dritten übertragen, teilt der Kunde dies padcom unverzüglich mit. padcom kann in diesem Fall angemessene Sicherheiten verlangen.
10.5 Insolvenz
Bei Konkurseröffnung, Nachlassstundung, Pfändung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann padcom den Vertrag nach Ziff. 2.6 kündigen, Vorauszahlung für weitere Leistungen verlangen und ihre Retentionsrechte ausüben.
10.6 Verzicht auf Rechtsausübung
Übt eine Partei ein Recht nicht oder verspätet aus, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht.
10.7 Teilnichtigkeit
Erweisen sich einzelne Bestimmungen als nichtig oder ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die nichtige Bestimmung ist durch eine möglichst gleichwertige, zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
10.8 Massgebende Sprache
Massgebend ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information.
10.9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des IPRG und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der padcom ag. padcom ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
10.10 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 26. August 2026 und ersetzen alle vorherigen Publikationen, insbesondere die Fassung vom 4. Juli 2020. Sie gelten auf unbestimmte Zeit, solange keine neue Fassung in Kraft tritt.