E-Mail-Archivierung: Was das Gesetz von Schweizer KMU verlangt

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Geschäftsrelevante E-Mails müssen in der Schweiz zehn Jahre aufbewahrt werden – unverändert und jederzeit lesbar. Das verlangen Obligationenrecht und Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Ein Postfach-Archivordner erfüllt diese Anforderung nicht.

Warum das Postfach kein Archiv ist

  • Veränderbar: E-Mails im Postfach lassen sich löschen oder bearbeiten – revisionssicher ist das nicht.
  • Unvollständig: Was ein Mitarbeitender vor dem Ausscheiden löscht, ist weg – inklusive Vertragskorrespondenz.
  • Unauffindbar: Im Streitfall eine sieben Jahre alte Mail-Konversation zu finden, wird ohne durchsuchbares Archiv zur Tagesaufgabe.
  • Speicherfresser: Volle Postfächer bremsen Outlook und treiben die Microsoft-365-Kosten in die Höhe.

Was revisionssichere Archivierung leistet

Eine E-Mail-Archivierung speichert jede ein- und ausgehende Nachricht automatisch, unveränderbar und vollständig – bevor jemand sie löschen kann. Jede Mail bleibt über die gesamte Aufbewahrungsfrist per Volltextsuche auffindbar, inklusive Anhänge. Berechtigungen regeln, wer welche Archive einsehen darf.

Der Nebeneffekt: Entlastung

Alte Mails wandern automatisch ins Archiv – die Postfächer bleiben schlank, Outlook schnell, und beim Wechsel eines Mail-Systems geht nichts verloren.

padcom setzt auf MailStore, den bewährten Standard für KMU-Mailarchivierung – betrieben in unseren Schweizer Rechenzentren, eingerichtet und überwacht im monatlichen Abo. Wir prüfen gerne mit Ihnen, ob Ihre aktuelle E-Mail-Aufbewahrung den gesetzlichen Anforderungen genügt.

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